Neue Verordnung (VO 388/2010 EG Abl L 114/3 v. 7.5.2010 1)
03.06.2010
Die neue EG Verordnung erregt die Gemüter der Schlittenhundesportler. Aufgrund des Missbrauchs der Reisebestimmungen der VO 998/2003 EG durch dubiose Tierschutzvereine, die einen verdeckten Hundehandel betrieben haben, hat die EG eine neue Verordnung (VO 388/2010 EG Abl L 114/3 v. 7.5.2010 1) erlassen, die ab 27.05.2010 in Kraft ist. Danach genügt für Halter von mehr als 5 Hunden zum Grenzübertritt nicht mehr nur der Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung. Zukünftig müssen die Tiere von einem amtstierärztlichen Zeugnis begleitet werden (Abl L 118/56 v. 12.05.2010 1).
Die Tiere sind innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport amtstierärztlich zu untersuchen. Es wird der Impfstatus, die Transportfähigkeit und die Kennzeichnung der Tiere überprüft und eine elektronische Meldung (TRACES) an die Veterinärbehörde des Bestimmungslandes erstellt.
Die besonderen Einreisebestimmungen für Schweden, Großbritannien und Irland bleiben unverändert. Wer also mit mehr als 5 Hunden in ein anderes EU-Land reisen möchte muss sich frühzeitig (!!!) mit seinem zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzen.
Laut unseren Informationen ist der VDSV bereits tätig geworden und arbeitet zusammen mit der ESDRA an diesem Problem!
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